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BVerwG, 22.03.1976 - 1 B 40.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aussetzung des Verfahrens verknüpft mit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Vertretung in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.1975 - I 875/75
- BVerwG, 22.03.1976 - 1 B 40.76
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1976 - 1 B 40.76
Entgegen der Auffassung des Klägers unterliegt die Verfassungsmäßigkeit des § 67 Abs. 1 VwGO keinem vernünftigen Zweifel (vgl. BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]).
- BVerwG, 20.02.1984 - 8 B 108.83
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Es kann dahingestellt bleiben, ob das von ihr selbst eingereichte Ablehnungsgesuch der Klägerin, demgegenüber sich die abgelehnten Richter in ihren dienstlichen Äußerungen für nicht befangen erklärt haben, schon deshalb erfolglos bleiben muß, weil es insoweit an einer den Anforderungen des § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügenden Vertretung mangelt (vgl. in diesem Sinne etwa Beschluß vom 22. März 1976 - BVerwG I B 40.76 - Abdruck S. 3).